Ehrenordnung
- Details
- Erstellt am Montag, 10. März 2008 22:01
der Usinger Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V.
§ 1
Es werden nachfolgende Vereinsauszeichnungen verliehen:
- in Bronze
- in Silber
- in Gold
Ehrennadel in Bronze:
Kann auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind sportliche Leistungen oder Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.
Ehrennadel in Silber:
Kann bei 25 jähriger Vereinsmitgliedschaft oder auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind besondere sportliche Leistungen oder besondere Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.
Kann bei 50 jähriger Vereinsmitgliedschaft oder auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind außerordentliche sportliche Leistungen oder außerordentliche Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.
Vereinsehrennadeln können in der jeweiligen Kategorie nur einmal verliehen werden.
§ 2
Für sportliche Leistungen werden folgende Kriterien angewandt
Ehrennadel in Bronze Sportliche Erfolge ab Bezirksmeisterschaft
Ehrennadel in Silber Sportliche Erfolge ab Hessenmeisterschaft
Ehrennadel in Gold Sportliche Erfolge ab Deutscher Meisterschaft.
§ 3
Diese höchste Vereinsauszeichnung kann bei besonders großen Verdiensten für die UTSG an Vereinsmietglieder auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes und Ehrenrates durch die Hauptversammlung verliehen werden ( § 7 Absatz 5 ).
Die Ehrenmitgliedschaft ist mit der Verleihung einer Urkunde verbunden.
§ 4
Ehrenvorsitzende
Der geschäftsführende Vorstand oder dessen 1. Vorsitzender ist berechtigt, einen seiner Vorgänger zum Ehrenvorsitzenden vorzuschlagen und diesen von der Hauptversammlung bestätigen zu lassen ( § 7 Absatz 5 ).
Die Ernennung ist mit der Verleihung einer Urkunde verbunden.
§ 5
Aberkennung von Auszeichnungen
§ 6
Alle bisherigen Ehrenordnungen treten nach der Beschlussfassung dieser Ehrenordnung außer Kraft.
Usingen, den 03.03.2008
Joachim Saltenberger Karl Hans Engel
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Günter Fritz Inge Dörr
1. Kassierer 1. Schriftführerin


