Home arrow Ehrenordnung

Besucherzähler

Heute: 2
Gestern: 89
Monat: 748
Gesamt: 72443
online seit: 12.08.07
Aktuell 16 Gäste online
Drucken
Ehrenordnung

der Usinger Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V.

Die Usinger Turn- und Sportgemeinde 1846 e.V. gibt sich, unter Wahrung von Treue und Glauben, zur Regelung aller in der Vereinssatzung niedergelegten Bestimmungen und in der Organisationsform bestehenden Aufgaben eine Ehrenordnung.

§ 1

Vereinsehrennadeln

Es werden nachfolgende Vereinsauszeichnungen verliehen:

  1. in Bronze
  2. in Silber
  3. in Gold

Ehrennadel in Bronze:

Kann auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind sportliche Leistungen oder Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.

Ehrennadel in Silber:

Kann bei 25 jähriger Vereinsmitgliedschaft oder auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind besondere sportliche Leistungen oder besondere Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.

Ehrennadel in Gold:

Kann bei 50 jähriger Vereinsmitgliedschaft oder auf Antrag verliehen werden. Antragsteller können die Fachabteilungen oder der geschäftsführende Vorstand sein. Vorgesehen sind außerordentliche sportliche Leistungen oder außerordentliche Verdienste in Abteilungen oder Vorstand.

Vereinsehrennadeln können in der jeweiligen Kategorie nur einmal verliehen werden.

§ 2

Für sportliche Leistungen werden folgende Kriterien angewandt

Ehrennadel in Bronze                        Sportliche Erfolge ab Bezirksmeisterschaft

Ehrennadel in Silber                          Sportliche Erfolge ab Hessenmeisterschaft

Ehrennadel in Gold                            Sportliche Erfolge ab Deutscher Meisterschaft.

 
§ 3

Ehrenmitgliedschaft

Diese höchste Vereinsauszeichnung kann bei besonders großen Verdiensten für die UTSG an Vereinsmietglieder auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes und Ehrenrates durch die Hauptversammlung verliehen werden ( § 7 Absatz 5 ).

Die Ehrenmitgliedschaft ist mit der Verleihung einer Urkunde verbunden.

§ 4

Ehrenvorsitzende

Der geschäftsführende Vorstand oder dessen 1. Vorsitzender ist berechtigt, einen seiner Vorgänger zum Ehrenvorsitzenden vorzuschlagen und diesen von der Hauptversammlung bestätigen zu lassen ( § 7 Absatz 5 ).

Die Ernennung ist mit der Verleihung einer Urkunde verbunden.


§ 5 

Aberkennung von Auszeichnungen

Bei groben Verstößen oder vereinschädigenden Verhalten können Ehrungen aberkannt werden. Diese Aberkennung kann nur auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes durch die Hauptversammlung erfolgen.

 

§ 6

Auflösung vergangener Ehrenordnungen

Alle bisherigen Ehrenordnungen treten nach der Beschlussfassung dieser Ehrenordnung außer Kraft.

 

Usingen, den 03.03.2008 

Joachim Saltenberger                                                                  Karl Hans Engel
1. Vorsitzender                                                                           2. Vorsitzender

 

Günter Fritz                                                                                Inge Dörr
1. Kassierer                                                                                1. Schriftführerin